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Abgesichert in die Selbstwirksamkeitserfahrung

Versicherung

Grundsätzlich gilt: Die Teilnahme am Bildungsprogramm soll Spaß machen und Jugendliche und Companions persönlich wachsen lassen. Wir wollen allen Teilnehmenden Selbstwirksamkeitserfahrungen ermöglichen, mit dem Ziel der Persönlichkeitsentwicklung – und das natürlich in einem sicheren Rahmen. 

Für alle Teilnehmenden und deren Begleitpersonen, die mit uns auf HERAUSFORDERUNG gehen, wird eine Haftpflicht- und Unfallversicherung bei der ECCLESIA Versicherungsgruppe* abgeschlossen. Diese Versicherung greift ab dem ersten Umsetzungstag der HERAUSFORDERUNG.

*Anmerkung: Die ECCLESIA Versicherungsgruppe ist der Hauptversicherer von einem Großteil aller Kinder- und Jugendorganisationen in Deutschland und bietet daher einen umfassenden Versicherungsschutz an.

Was tun, wenn...

Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Damit die Versicherung im Falle eines Schadens in Anspruch genommen werden kann, muss:

  • umgehend das Notfalltelefon informiert werden
  • der Schaden in einem Bericht festgehalten werden (am besten Foto & kurze Beschreibung)
  • bei medizinischen Notfällen greift erst die eigene Krankenkasse  und dann ggf. unsere Unfallversicherung (Hinweis: die Landesunfallkasse, die bei Unfällen in der Schule greift, ist hier NICHT zuständig)
Das ist die

Haftpflichtversicherung

Unsere Haftpflichtversicherung deckt schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 823 ff BGB) ab, die nicht durch andere bestehende Versicherungen abgedeckt sind und im Rahmen unserer Veranstaltungen entstehen (Subsidaritätsprinzip).
Der Versicherungsschutz umfasst die Befriedigung begründeter sowie die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche privatrechtlichen Inhalts:

  • Versicherungsschutz gilt für leicht oder grob fahrlässig verursachte Schäden an Dritten.
  • Wer jedoch vorsätzlich oder mit Absicht handelt, muss selbst für den Schaden aufkommen und kann ggf. auch strafrechtlich verfolgt werden.
  • Als nicht versichert gelten Schäden, die durch Dritte verursacht werden, da hier die Haftpflicht des Verursachers eintritt.
  • Bei allen Anbietern sind grundsätzlich Eigenschäden am eigenen Körper (=Ich verletzte mich absichtlich selbst) oder am eigenen Besitz nicht versichert (=Ich beschädige oder verliere meine eigenen Gegensände).

Versicherungssummen und Beispiele:

Deckungssumme: 6 Millionen €

Beispiele

a) Bei einer Fahrradtour  tuschiert der Fahrradanhänger einer Herausforderungsgruppe ein parkendes Auto. Der Lackschaden sowie die Reparaturkosten des Besitzers werden übernommen.

b) Eine Teilnehmerin nutzt das Handy der Begleitperson, um ein Foto zu machen. Das Handy rutscht aus der Hand und wird beschädigt. Da es sich um einen Sachschaden eines kurzfristig überlassenen Gegenstandes handelt, trägt die Haftpflichtversicherung den Schaden. Fällt das eigene Handy herunter, handelt es sich um einen Eigenschaden, der nicht versicht ist.

c) Ein Teilnehmer fährt mit dem Fahrrad auf der Straße, übersiehst einen Fußgänger und verletzt diesen beim Zusammenstoß. Aufgrund der Verletzung muss der Geschädigte mehrere Tage ins Krankenhaus. Der Unfallverursacher hat nicht nur die unmittelbaren Behandlungskosten des Opfers zu tragen, sondern auch Schmerzensgeld und eventuelle weitere Arztrechnungen. Sofern eine Absicht bzw. Vorsatz nicht vorliegen, übernimmt die Versicherung den Schaden.

Deckungssumme pro Schadensfall: 100.000 €

„Echte“ Vermögensschäden werden auch reine Vermögensschäden genannt. Das heißt, jemand erleidet einen Schaden ausschließlich finanzieller Art. Es werden weder Personen verletzt noch Sachen oder Gegenstände zerstört bzw. vernichtet.

Als „unechte“ Vermögensschäden werden finanzielle Schäden bezeichnet, die aufgrund von Sach- oder Personenschäden entstehen. Der Vermögensschaden entsteht daher oft  erst als Folgeschaden. 

Beispiel: Ausfall Arbeitsentgeld einer geschädigten Person.

Wichtige Infos

Medizinischer Notfall

Sollte auf der HERAUSFORDERUNG ein medizinischer Notfall aufkommen, dann kommt für die medizinischen Heilkosten der Companions und Jugendlichen die gesetzliche oder private Krankenversicherung auf.  Alle Teilnehmer:innen sollten daher stets ihre Krankenversicherungskarte dabei haben bzw. den Versicherungsnachweis der privaten Krankenkasse.

Sonderfall: Auslandskrankenversicherung

In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum – EWR) und der Schweiz haben gesetzlich Krankenversicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. (BMG)

Die Auslandskrankenversicherung zählt zu den speziellen Segmenten der Krankenversicherung und stellt eine private Zusatzversicherung dar, die optional abgeschlossen werden kann. Unsere Organisation bietet diesen Service nicht an. Zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung deckt eine Auslandskrankenversicherung häufig auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland ab, was in der Regel nicht in den Leistungen der herkömmlichen gesetzlichen Krankenversicherung enthalten ist.

Es ist ratsam, die Deckung der Krankenversicherung (oft ein Bestandteil der Familienversicherung) zu überprüfen und zu entscheiden, ob der zusätzliche Abschluss einer Auslandskrankenversicherung in Frage kommt oder notwendig ist. Insbesondere bei HERAUSFORDERUNGS-Projekten im außereuropäischen Ausland (was äußerst selten vorkommt!), empfehlen wir dringend den zusätzlichen Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.

Das ist die

Unfallversicherung

Ein Unfall liegt vor, wenn plötzlich von außen auf den Körper eingewirkt wird und der Versicherte ungewollt eine Beeinträchtigung der Gesundheit erleidet. Ebenfalls als Unfall betrachtet wird, wenn durch eine übermäßige Anstrengung an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen werden.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich über die Dauer der Durchführung der HERAUSFORDERUNG. Ebenso besteht Versicherungsschutz während der direkten An- und Abreise.

Die Unfallversicherung ergänzt somit die Leistung der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung.

Mit der Unfallversicherung sind folgende typische Höchstentschädigungsgrenzen abgedeckt:

  • 52.000 EUR Invaliditätsleistung mit 225% Progression
  • 6.000 EUR Todesfall
  • 10.000 EUR Bergungskosten
  • 10.000 EUR kosmetische Operationen
  • 1.500 EUR Zusatz-Heilkosten
  • 13 EUR Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld