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Auf die Begleiter:innen kommt es an!

Im Projekt HERAUSFORDERUNG stellen sich Schüler*innen einer selbstgewählten HERAUSFORDERUNG. Dadurch wird ihnen ermöglicht, in einem geschützten Raum die Komfortzone elterlicher Versorgung zu verlassen, die alltäglichen Probleme in Eigenregie zu lösen, Schwierigkeiten und Durststrecken zu überstehen, als Team zu funktionieren und ggf. auch zu scheitern, um dann gemeinsam kreative Lösungen zu finden. Dabei werden sie nicht allein gelassen, sondern von Personen begleitet, die so viel eingreifen wie nötig, sich aber so viel zurückhalten wie möglich. 

Die Begleiter*innen agieren aus dem Hintergrund und lassen die Schüler*innen weitestgehend in der Eigenverantwortung. Gleichzeitig sind sie der Garant für Sicherheit.

Da dies eine sehr sensible und pädagogisch höchst anspruchsvolle Aufgabe ist, kommt der Begleiterausbildung eine integrale Rolle zu – nicht zuletzt aufgrund der Fragen zur Aufsichtspflicht. Der Mehrwert in einer Begleitung liegt vor allem in der Stärkung des eigenen Reflexionsvermögens und der Selbstwahrnehmung, eine wichtige Kompetenz für Führungskräfte, egal ob im Klassenraum oder in einem Unternehmen.

Pädagogische Führung neu gedacht

Leitbild zur Rolle der Begleiter:innen

Die folgenden Thesen und Aussagen beschreiben grundlegende Zusammenhänge für die pädagogische Rolle der Begleiter:innen im Projekt HERAUSFORDERUNG. Das Führungsleitbild wurde im Rahmen einer empirischen Forschungsarbeit mit erfahrenen Schulsozialarbeiter:innen entwickelt, die die Begleiterausbildung mitgestaltet und mehrfach durchgeführt haben und mehrere Jahre Erfahrung mit dem Lernfeld HERAUSFORDERUNG haben.

Der entwickelte Lernzielkatalog sowie die Konzeption werden stetig evaluiert und schrittweise verbessert. Zudem ist die Kooperation mit erfahrenen Kinder- und Jugendverbänden ein essentielles Qualitätsmerkmal.

Ziele des Projekts – eine Definition von Führungserfolg:
Der Begleiter unterstützt die Ziele des Projekts und ermöglicht den SuS im Rahmen eines
Erfahrungslernprozesses persönlich zu wachsen. Ein „guter“ Begleiter fördert somit v.a.:

  • Die Eigenverantwortung der SuS,
  • ihr Selbstvertrauen,
  • das Autonomieerleben durch Selbstwirksamkeitserfahrungen,
  • den Willensbildungsprozess sowie
  • die Frustrationstoleranz im Umgang mit Widerständen.

Der Begleiter im Spannungsfeld von Erwartungen:
Die Erwartungen verschiedener beteiligter Gruppen sind dem Begleiter bewusst. Einige dieser
Erwartungen werden von ihm erfüllt und andere enttäuschen werden. Beispiele:

  • Die Schule bzw. die Schulleitung erwartet die zuverlässige Einhaltung der Aufsichtspflicht, Regeln und Gesetze.
  • Die Schulsozialarbeiter erwarten den Aufbau einer professionellen Beziehung, um Selbstwirksamkeitserfahrungen zu begünstigen.
  • Die Eltern erwarten den Schutz ihrer Kinder. Einen vollumfänglichen Betreuungsanspruch wird der Begleiter jedoch enttäuschen müssen.
  • Die SuS erwarten, dass der Begleiter ihnen hilft und sich um sie kümmert. Er kommt zwar
    dem Wunsch nach Verlässlichkeit und Präsenz nach, soll jedoch keine Lösungen vorgeben und die Problembewältigung den SuS überlassen.

Abgrenzung zu anderen Rollen:

  • Lehrer sind für das Erreichen des Lernziels verantwortlich. Im Projekt bestimmen die SuS
    ihre Ziele selbst. Es hängt von ihnen selbst ab, wieviel sie im Projekt lernen möchten.
  • (Schul)Sozialarbeiter weisen SuS im Voraus auf Probleme hin. Ein Begleiter lässt die SuS
    die Probleme ausleben und stellt Reflexionsprozesse sicher.
  • Betreuer kümmern sich aktiv um das Wohlergehen und erfüllen die Bedürfnisse der SuS.
    Ein Begleiter agiert aus dem Hintergrund.
  • Freunde bauen ein enges persönliches Verhältnis auf. Ein Begleiter baut eine
    professionelle Beziehung auf und darf nicht enttäuscht sein, wenn er von den SuS nicht
    gemocht wird.
  • Klassische Gruppenleiter planen Maßnahmen und üben Verhaltenskontrolle aus. Im
    Projekt liegt die Planung bei den SuS, solange sie keine Grenzen überschreiten.
    Bespaßung und Motivation sind keine Aufgaben eines Begleiters.

Aufgaben der Begleiter:innen:

  • Die Maxime der „Haltung der Zurückhaltung“ des Begleiters bedeutet, nur bei Notfällen, Gesetzes- oder Regelverstößen und emotionaler Überforderung einzugreifen. In allen
    anderen Fällen hält er sich soweit wie möglich zurück und überlässt die Durchführung und die damit verbundenen Konflikte den SuS.
  • Der Begleiter ist Impulsgeber für Reflexions- und Feedbackprozesse, indem er Fragen stellt und aktiv zuhört.
  • Durch sein eigenes Handeln in herausfordernden Situationen modelliert der Begleiter konstruktives Verhalten und agiert als „(stilles) Vorbild“.
  • Notfallsituationen sowie Regel- und Gesetzesverstöße handhabt der Begleiter als „technisches Problem“, indem er klar vorgegebene Schritte verfolgt.

  • Er agiert als „flexible Leitplanke“ und lässt somit einerseits Raum für
    Selbstwirksamkeitserfahrungen und übt andererseits die Autoritätsfunktion des Schutzes aus, die für die Erfüllung der Aufsichtspflicht unabdinglich sind.